Untersuchungen nach Entlassung
Wichtige Untersuchungen nach Entlassung Welche Untersuchungen nach Entlassung sollte ich vornehmen lassen, wenn ich mit meinem Frühchen nach Hause kann? Welche Ärzte/Fachärzte suche ich auf und...
Arztbesuche sind nach der Entlassung des zu früh geborenen Kindes unerlässlich. Wie auch bei reifgeborenen Kindern empfiehlt es sich die U-Untersuchungen zur Überprüfung der Entwicklung des Kindes vornehmen zu lassen. Im Rahmen dieser Untersuchungen erfolgt sodann auch eine Impfaufklärung, die bei Frühgeborenen geringfügig vom Standard abweichen kann. Grundlage hierbei ist die bisherige und weitere zu erwartende Entwicklung unter Berücksichtigung der Vorerkrankungen falls vorhanden oder auch, wenn Folgeerkrankungen eingetreten sind. Abweichend von Arztbesuchen beim Kinderarzt können auch Konsultationen beim Facharzt notwendig sein. Interdiszplinäre Betreuung ist in einem SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) gegeben. Hier finden sich verschiedene Fachbereiche als eine Anlaufstelle. Darüber hinaus ist gegebenenfalls ein erneuter Hörtest beim HNO vonnöten oder eine Untersuchung beim Augenarzt, meist bedingt durch die notwendige Sauerstoffgabe welche sich auf das Sehvermögen auswirken kann. Pflegebedürftige Kinder müssen unter Umständen mit Hilfsmitteln versorgt werden, welche in der Regel durch einen Arztbesuch festgestellt und verordnet werden (falls dies nicht bereits auf der Neonatologie zur Entlassung geschehen ist).
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