Mitunter kommt es vor dass das Mäuschen noch ein bisschen Sauerstoff benötigt wenn es nach Hause kommt. Das ist z.B. dann der Fall wenn das Kind die Sauerstoffsättigung noch nicht dauerhaft auf einem gesunden Level halten kann.
Insbesondere bei Frühgeborenen, die während der Intensivzeit mit einer BDP oder dem IRDS zu kämpfen hatten, kann es nötig sein, dass auch Zuhause zunächst noch Sauerstoff verabreicht werden muss.
Meist bekommt man dann einen Sauerstoffkonzentrator sowie eine „Nasenbrille“ – außer, das Kind ist tracheotomiert. Alternativ kann es auch sein dass man statt einem Konzentrator Sauerstofflaschen bekommt (siehe Abb.)
Bei dem dazugehörigen Druckminderer zum einstellen der Sauerstoffzufuhr ist darauf zu achten -sofern man selbst bestellt- daß man einen Druckminderer für Kinder bestellt, dies wird mitunter übersehen! Druckminderer für Kinder und Erwachsene haben den Unterschied daß die Einstellmöglichkeiten der zu verabreichenden Menge bei der Sauerstoffzufuhr unterschiedlich sind, beim Erwachsenen ist der Wert natürlich von vorne herein höher als bei Kindern. Dies kann, wenn es nicht auffällt, zu einer Überdosierung führen, welches weitere Folgen nach sich ziehen kann.
Es gibt verschiedene Formen der Verabreichen von Sauerstoff. Bei einigen Kindern kann es ausreichen, dass Sauerstoff nach Bedarf gegeben wird. Die Sauerstoffgabe ist grundsätzlich zu unterscheiden von einer Beatmung – man kann sie sich als Hilfe, Unterstützung ansehen während bei einer Beatmung, je nach Beatmungsform, das (Be-)Atmen durch ein Gerät nahezu vollständig übernommen wird. Für eine ergänzende Sauerstoffgabe ist es zwingende Voraussetzung, dass das Kind selbst atmet.
Informationen zu verschiedenen Beatmungsformen findest du hier.
Ist eine Sauerstofftherapie zuhause notwendig, so besteht die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst zu organisieren. Gegebenenfalls sind auch weitere Hilfsmittel erforderlich, welche über die Pflegekasse beantragt werden können. Ebenso ist es sinnvoll, sich zu erkundigen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegeeinstufung oder einen Schwerbehindertenausweis vorliegen.
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