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Kinderkrankenpflege

Ambulante Kinderkrankenpflege

Immer mehr häusliche Pflegedienste spezialisieren sich auf die ambulante Kinderkrankenpflege. Zur Zeit gibt es schätzungsweise 100 Einrichtungen dieser Art. Bei Frühchen z.B. ist es gut möglich, das auch Zuhause noch einiges an Behandlungspflege (sondieren, Versorgung bei Anus Preater etc.) nötig ist – dies kann die ambulante Pflege übernehmen! Auch im Rahmen der Verhinderungspflege kann man einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Ziel des Pflegedienstes ist es;

  • Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen
  • Ärztliche Therapie zu Hause sichern
  • Selbstbestimmte Lebensführung für kranke Kinder und ihre Familien ermöglichen
  • Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien berücksichtigen, auf die Individualität des Kindes eingehen
  • Eltern in Bezug auf die Pflege des evtl. kranken/behinderten Kindes anzuleiten und zu stärken
  • Krankheitsverständnis innerhalb der Familie zu verbessern
  • Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen oder speziellen Fördereinrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens schaffen
  • Im Rahmen einer Pflegeberatung durch die Pflegedienstleitung Hilfe und Unterstützung/Beratung bei der Wahl der Hilfsmittel

Verordnet wird der Pflegedienst vom behandelnden Arzt/Kinderarzt.

 

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege beinhaltet jene Aktivitäten des täglichen Lebens, die auch bei einem Menschen ohne Behinderung/Erkrankung anfallen. Im wesentlichen geht es hier um nicht-medizinische Tätigkeiten. Dies kann sein:

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  • Körperpflege
  • Essen / Trinken
  • sich Kleiden
  • Toilettengänge
  • Mobilität

Grundpflege kann durch einen Pflegedienst als sogenannte Sachleistung übernommen werden. Dazu muss die Pflegekasse mithilfe des MDK den Grad der Pflegebedürftigkeit überprüfen. Alle Informationen dazu findest du hier:

Pflegestärkungsgesetz 2017

 

Was ist Behandlungspflege?

Auch Behandlungspflege kann verordnet werden, in diesem Fall ist der Träger überwiegend die zuständige Krankenkasse. Behandlungspflege kann auch ohne das Vorhandensein eines Pflegegrades verordnet werden. Behandlungspflegerische Maßnahmen können sein:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Verbände
  • Injektionen
  • Messen/Überprüfen der Vitalwerte (Blutdruck, Puls etc.)

 

 

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