Kranken- und Pflege- Versicherung

Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Frühgeburt Bei einer Frühgeburt ist es hilfreich zu wissen, an welchen Stellen welche Versicherung greift. Natürlich muss auch das Frühgeborene zunächst, wie jedes Neugeborene, Kranken- und Pflegeversichert werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Familienversicherung bei einer gesetztlichen Krankenkasse (gKV) Unmittelbar nach der Geburt ist auch der Mutterschutz ein wichtiges Thema. Nach der Entlassung unterstützen sowohl die Kranken- als auch die Pflegekassen, indem sie für hilfreiche und wichtige Leistungen beraten sowie auch die Kosten übernehmen. So ist eine Hebammennachsorge auch bei einer Frühgeburt, welche erfahrungsgemäß zunächst eine gewisse Zeit auf der Neonatologie verbringt, möglich. Später, insbesondere wenn das Frühgeborene längerfristig Hilfe benötigt, ist vor allem die Pflegeversicherung relevant. Werden Hilfsmittel benötigt oder auch eine Pflegestufe so gilt hier, diese auch rechtzeitig zu beantragen. Insbesondere, wenn es um Hilfsmittel geht, die unmittelbar nach der Entlassung benötigt werden. Welche Leistungen es gibt und wie sie beantragt werden, erfahrt ihr hier.

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