Mutterschutz bei Frühgeburt Grundsätzlich ist es so, dass der gesetzlich geregelte Mutterschutz sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Die werdende Mutter wird dann für diese Zeit von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt und erhält (wenn sie gesetzlich krankenversichert ist) Mutterschaftsgeld in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens. Dieser „Mutterschaftsurlaub“ setzt sich nach der Geburt um weitere acht Wochen…