Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben seit 2002 ein Recht auf eine Mutter/Vater-Kind Kur, hier erhältst Du Informationen zur Kurbeantragung. Der Begriff "Kur" ist im Sozialgesetzbuch offiziell nicht mehr vorgesehen; der Gesetzgeber spricht in § 23 und § 24 SGB V von medizinischen Vorsorgeleistungen bzw. Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff "Kur" dennoch bis heute gehalten. Existent ist dieser Begriff allerdings nur noch bei Mutter bzw. Vater-Kind Kuren. Der Gesetzgeber verwendet die Bezeichnung Kur nicht mehr. Vielmehr unterteilt dieser nun in
- medizinische Vorsorgeleistungen und
- medizinische Rehabilitationsmaßnahmen.
Was sind medizinische Vorsorgeleistungen?
Medizinische Vorsorgeleistungen sind Leistungen, die
- Pflegebedürftigkeit vermeiden sollen
- Erkrankungen/Krankheiten verhüten oder deren Verschlimmerung verhindern sollen
- die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes positiv beeinflussen und eine Gefährdung reduzieren sollen
- ein Gesundheitsdefizit beseitigen sollen
Was sind medizinische Rehabilitationsmaßnahmen?
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (oder auch: "Reha-Maßnahmen") sind Maßnahmen, die
- eine Krankheit heilen / ihre Verschlimmerung verhüten sollen
- Krankheitsbeschwerden lindern sollen
- eine Pflegebedürftigkeit oder eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern oder ausgleichen sollen
- eine Verschlimmerung verhüten bzw. deren Folgen mildern sollen
- im Anschluss an Krankenhausbehandlungen, z. B. im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung, stattfinden
Was sind die Voraussetzungen für eine Mutter/Vater-Kind Kur?
Eine Kur zählt zu den vorbeugenden Maßnahmen bei noch gesunden Menschen. Liegt eine Über(be)lastung vor und/oder droht eine Erkrankung oder Behinderung, so kann eine Kur beantragt werden. So können Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, Angstzustände, Adipositas oder auch Atemwegserkrankungen eine Indikation sein. Leicht kann sich hier ein Burn-Out entwickeln.
Zusätzlich zu Deiner Kurbedürftigkeit musst Du
- erhebliche Probleme haben, Deine Kinder zu erziehen und zu versorgen oder
- familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sein oder
- extrem psychisch belastet sein, zum Beispiel durch Burnout-Syndrom, oder
- pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen.
Wie oft kann eine Kur/Rehamaßnahme beantragt werden?
Reha-Maßnahmen (ambulante und stationäre) sowie stationäre Vorsorgeleistungen können in Abstimmung mit der Krankenkasse alle vier Jahre beantragt werden. Ambulante Vorsorgeleistungen können bereits nach Ablauf einer dreijährigen Frist erneut beantragt werden.
Was muss ich außerdem beachten?
Gesunde Kinder können bis einschließlich zum 12. Lebensjahr mitgenommen werden, sofern anderweitig keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Liegt für das Kind ein ärztliches Attest vor, so kann es als Patient aufgenommen werden und ebenfalls Behandlungen und Leistungen erhalten. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung.
Mutter-Kind-Kur für Frühchen-Familien: Was ist anders?
Nach einer Frühgeburt ist die Situation oft eine andere als bei anderen Antragsteller:innen einer Mutter-Kind-Kur. Viele Familien stehen noch mitten in der Nachsorge, wenn die Frage nach einer Kur erstmals aufkommt – zwischen Kontrollterminen im SPZ, Therapien und der Sorge, ob sich die Entwicklung des Kindes normal fortsetzt. Das darf kein Grund sein, eine Kur nicht in Betracht zu ziehen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Eine Kur setzt keine abgeschlossene Nachsorge voraus. Wenn Dein Kind medizinisch stabil ist – auch wenn noch Kontrolltermine, Physiotherapie oder Logopädie anstehen – kann eine Kur trotzdem sinnvoll und möglich sein. Wichtig ist, laufende Therapien vorab sowohl mit den behandelnden Ärzt:innen/Therapeut:innen als auch mit der aufnehmenden Klinik abzusprechen: Viele auf Frühchen-Familien spezialisierte Häuser können einzelne Therapietermine während des Aufenthalts weiterführen oder zumindest eine Unterbrechung so planen, dass kein wichtiger Termin verpasst wird.
Warum psychische Belastung nach der Neonatologie-Zeit zählt
Die Zeit auf der Neonatologie hinterlässt bei vielen Eltern Spuren, die auch nach der Entlassung nicht einfach verschwinden – Erschöpfung, Anspannung, Schlafstörungen oder eine postpartale Depression können sich erst Monate später zeigen. Diese Belastung kann eine Grundlage für eine Kur nach § 24 SGB V (Vorsorgeleistung der Krankenkasse) bzw. § 41 SGB V (Mutter-Kind-Maßnahme als Rehabilitation) sein – Du brauchst dafür keine Diagnose "Burnout-Syndrom", ein ärztliches Attest über die Belastungssituation ist üblicherweise Teil des Antrags. Die endgültige Bewilligung entscheidet Deine Krankenkasse im Einzelfall.
Wichtig: Zeigen sich starke depressive Symptome, große Erschöpfung oder Gedanken, Dir oder Deinem Kind etwas anzutun, ist das ein Grund, zusätzlich zur Kur sofort ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe zu suchen – zum Beispiel bei Deiner Hausärztin, Frauenärztin oder der Telefonseelsorge (kostenlos, anonym, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222). Eine Kur wird meist erst mit einigen Wochen Wartezeit angetreten und ersetzt keine akute Behandlung.
Kliniken mit Frühchen-Erfahrung
Nicht jede Mutter-Kind-Klinik kennt die Besonderheiten von Familien mit ehemaligen Frühchen – Sondenkost, Reflux, Entwicklungsverzögerungen oder die Angst vor jedem Infekt sind dort nicht überall Alltag. Es lohnt sich, bei der Kurberatung gezielt nach einer auf Frühgeborene spezialisierten Einrichtung zu fragen (siehe Anlaufstellen unten) – das erspart Erklärungsaufwand vor Ort, und die Betreuung kann direkt auf die Familie eingehen. Auch Fragen rund um einen bereits bestehenden oder laufenden Pflegegrad lassen sich mit einer erfahrenen Klinik meist unkompliziert klären.
Kurbeantragung für die Mutter-Kind Kur: Anlaufstellen
Hier findest Du Anlaufstellen zur Kurbeantragung sowie Kliniken, die sich mit Frühgeburten auskennen oder gar darauf spezialisiert haben:
emeis Fachklinik Bromerhof
Mutter/Vater-Kind-Einrichtung nach § 111a SGB V für Vorsorge und Rehabilitation – als erste Klinik Deutschlands spezialisiert auf Familien mit ehemaligen Frühgeborenen (Kompetenzzentrum für Eltern mit frühgeborenen Kindern). www.fachklinik-bromerhof.de
Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.
Kostenlose Beratung, Antragsunterstützung und Klinikvermittlung für Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren, bundesweites Beratungsnetz. www.mutter-kind-hilfswerk.de
Müttergenesungswerk
Kliniksuche, wohnortnahe Beratungsstellen (rund 800 Standorte) und Unterstützung bei der Antragstellung. www.muettergenesungswerk.de
Austausch mit anderen Frühchen-Familien
Du bist mit diesen Fragen nicht allein. Der Bundesverband „Das frühgeborene Kind" e.V. bietet bundesweit Selbsthilfegruppen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Eltern, die die Kurbeantragung und die Zeit danach bereits durchlaufen haben. Der persönliche Erfahrungsaustausch hilft oft mehr als jede Checkliste.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Sozialrechts- oder medizinische Beratung. Stand: Juli 2026.