Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
» Eingeschränkte Alltagskompetenz « Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf nach §45a SGB XI Sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Pflegestufe I nicht erfüllt -beispielsweise, weil es sich um eine geistige Behinderung oder psychische Erkrankung handelt-, so ist es jedoch möglich, das die Voraussetzungen für die sogenannte Pflegestufe 0 vorliegen. Auch bei einer bereits vorliegenden ...