Pflegehilfsmittel, zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, können je nach Bedarf teilweise oder vollständig durch die Kasse übernommen werden. Benötigte Hilfsmittel, beispielsweise technische (Pflegebett, Überwachungsmonitor etc.) werden in der Regel ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkasse hat einen „Pool“ an vorhandenen Hilfsmitteln, die bei Verordnung vorrangig eingesetzt werden; ist…