Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben seit 2002 ein Recht auf eine Mutter/Vater-Kind Kur, hier erhaltet ihr Informationen zur Kurbeantragung. Der Begriff „Kur“ als solches ist seit Inkrafttreten des SGB IX nicht mehr aktuell, wird jedoch bis heute im allgemeinen Sprachgebrauch unverändert angewandt. Existent ist dieser Begriff allerdings nur noch bei Mutter bzw. Vater-Kind Kuren. Der Gesetzgeber verwendet die Bezeichnung Kur nicht mehr. Vielmehr unterteilt dieser nun in
medizinische Vorsorgeleistungen und
medizinische Rehabilitationsmaßnahmen.
Was sind medizinische Vorsorgeleistungen?
Medizinische Vorsorgeleistungen sind Leistungen, die
eine Verschlimmerung verhüten bzw. deren Folgen mildern sollen
im Anschluss an Krankenhausbehandlungen, z. B. im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung, stattfinden
Was sind die Voraussetzungen für eine Mutter/Vater-Kind Kur?
Eine Kur zählt zu den vorbeugenden Maßnahmen bei noch gesunden Menschen. Liegt eine Über(be)lastung vor und/oder droht eine Erkrankung oder Behinderung, so kann eine Kur beantragt werden. So können Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, Angstzustände, Adipositas oder auch Atemwegserkrankungen eine Indikation sein. Leicht kann sich hier ein Burn-Out entwickeln.
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Zusätzlich zu Ihrer Kurbedürftigkeit müssen Sie
erhebliche Probleme haben, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen oder
familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sind oder
pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen.
Wie oft kann eine Kur/Rehamaßnahme beantragt werden?
Reha-Maßnahmen (ambulante und stationäre) sowie stationäre Vorsorgeleistungen können in Abstimmung mit der Krankenkasse alle vier Jahre beantragt werden. Ambulante Vorsorgeleistungen können bereits nach Ablauf einer dreijährigen Frist erneut beantragt werden.
Was muss ich außerdem beachten?
Gesunde Kinder können bis einschließlich zum 12. Lebensjahr mitgenommen werden, sofern anderweitig keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Liegt für das Kind ein ärztliches Attest vor, so kann es als Patient aufgenommen werden und ebenfalls Behandlungen und Leistungen erhalten. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung.
Kurbeantragung für die Mutter-Kind Kur
Hier findet ihr Anlaufstellen zur Kurbeantragung, Informationen zu Kurhäusern, die sich mit Frühgeburten auskennen oder gar darauf spezialisiert haben
Fachklinik Bromerhof
Mutter/Vater-Kind-Einrichtung nach § 111 a SGB V
für Vorsorge und Rehabilitation
Kompetenzzentrum für Eltern mit
ehemaligen frühgeborenen Kindern
//www.fachklinik-bromerhof.de
Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.
//www.ak-familienhilfe.de
Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.
Kostenlose Beratung und Abwicklung von Mutter-Kind-Kuren
//www.mutter-kind-hilfswerk.de
Gesundheitszentrum An der Höhle Die Klinik für Mutter/Vater-Kind-Kuren
//www.mutter-vater-kind-kur.de
Weitere Informationen unter:
//www.kur.org
//www.muettergenesungswerk.de
//www.kurberatung.de
Informationen zur Familienorientierten Rehamassnahme
//www.intakt.info/information/kur.htm
//www.mukikurberatung.de
Übersicht über die DRK Kurhäuser
//www.drk.de/kurhaus/index.htm
Übersicht der verschiedenen Kurkliniken
//www.kurkliniken.de