Verhinderungspflege – Auszeit für die Pflegenden
Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub (oder sonstiger Verhinderung) der Pflegeperson Ist die Person, die einen Angehörigen pflegt verhindert, so kann sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Eltern behinderter Kinder kennen es: einfach nur mal Einkaufen gehen, Arztbesuche wahrnehmen oder auch krank sein / selbst ins Krankenhaus müssen steht in der Regel so nicht auf dem Plan, ...