Kurbeantragung für die Mutter-Kind Kur

Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben seit 2002 ein Recht auf eine Mutter/Vater-Kind Kur, hier erhaltet ihr Informationen zur Kurbeantragung. Der Begriff „Kur“ als solches ist seit Inkrafttreten des SGB IX nicht mehr aktuell, wird jedoch bis heute im allgemeinen Sprachgebrauch unverändert angewandt. Existent ist dieser Begriff allerdings nur noch bei Mutter bzw. Vater-Kind Kuren. Der Gesetzgeber verwendet die Bezeichnung Kur nicht mehr. Vielmehr unterteilt dieser nun in

  • medizinische Vorsorgeleistungen und
  • medizinische Rehabilitationsmaßnahmen.

Was sind medizinische Vorsorgeleistungen?

Medizinische Vorsorgeleistungen sind Leistungen, die

  • Pflegebedürftigkeit vermeiden sollen
  • Erkrankungen/Krankheiten verhüten oder deren Verschlimmerung verhindern sollen
  • die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes positiv beeinflussen und eine Gefährdung reduzieren sollen
  • ein Gesundheitsdefizit beseitigen sollen

Was sind medizinische Rehabilitationsmaßnahmen?

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (oder auch: „Reha-Maßnahmen“) sind Maßnahmen, die

  • eine Krankheit heilen / ihre Verschlimmerung verhüten sollen
  • Krankheitsbeschwerden lindern sollen
  • eine Pflegebedürftigkeit oder eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern oder ausgleichen sollen
  • eine Verschlimmerung verhüten bzw. deren Folgen mildern sollen
  • im Anschluss an Krankenhausbehandlungen, z. B. im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung, stattfinden

Was sind die Voraussetzungen für eine Mutter/Vater-Kind Kur?

Eine Kur zählt zu den vorbeugenden Maßnahmen bei noch gesunden Menschen. Liegt eine Über(be)lastung vor und/oder droht eine Erkrankung oder Behinderung, so kann eine Kur beantragt werden. So können Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, Angstzustände, Adipositas oder auch Atemwegserkrankungen eine Indikation sein. Leicht kann sich hier ein Burn-Out entwickeln.

Zusätzlich zu Ihrer Kurbedürftigkeit müssen Sie

  • erhebliche Probleme haben, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen oder
  • familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sind oder
  • extrem psychisch belastet sind, zum Beispiel durch Burnout-Syndrom, oder
  • pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen.


Wie oft kann eine Kur/Rehamaßnahme beantragt werden?

Reha-Maßnahmen (ambulante und stationäre) sowie stationäre Vorsorgeleistungen können in Abstimmung mit der Krankenkasse alle vier Jahre beantragt werden. Ambulante Vorsorgeleistungen können bereits nach Ablauf einer dreijährigen Frist erneut beantragt werden.

Was muss ich außerdem beachten?

Gesunde Kinder können bis einschließlich zum 12. Lebensjahr mitgenommen werden, sofern anderweitig keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Liegt für das Kind ein ärztliches Attest vor, so kann es als Patient aufgenommen werden und ebenfalls Behandlungen und Leistungen erhalten. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung.

Kurbeantragung für die Mutter-Kind Kur

Hier findet ihr Anlaufstellen zur Kurbeantragung, Informationen zu Kurhäusern, die sich mit Frühgeburten auskennen oder gar darauf spezialisiert haben

Fachklinik Bromerhof

Mutter/Vater-Kind-Einrichtung
nach § 111 a SGB V
für Vorsorge und Rehabilitation
Kompetenzzentrum für Eltern mit
ehemaligen frühgeborenen Kindern
//www.fachklinik-bromerhof.de

Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.
//www.ak-familienhilfe.de

Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.
Kostenlose Beratung und Abwicklung von Mutter-Kind-Kuren
//www.mutter-kind-hilfswerk.de

Gesundheitszentrum An der Höhle
Die Klinik für Mutter/Vater-Kind-Kuren
//www.mutter-vater-kind-kur.de

Weitere Informationen unter:

//www.kur.org

//www.muettergenesungswerk.de

//www.kurberatung.de

Informationen zur Familienorientierten Rehamassnahme
//www.intakt.info/information/kur.htm

//www.mukikurberatung.de

Übersicht über die DRK Kurhäuser
//www.drk.de/kurhaus/index.htm

Übersicht der verschiedenen Kurkliniken
//www.kurkliniken.de

Mona

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