Hat unser Frühchen ein bestimmtes Alter und auch eine gewisse Größe erreicht, so ist der Keine Produkte gefunden. nicht mehr ausreichend. Liegt eine Behinderung vor, so kann es ebenfalls sein, dass kein Tragetuch verwendet werden kann. Ob nun in diesem Fall ein handelsüblicher Buggy oder ein Reha-Buggy genommen werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Handelsüblicher Buggy
Liegen keine Besonderheiten vor, so ist in der Regel ein handelsüblicher Buggy ausreichend. Dieser bietet heutzutage bereits von Haus aus soviele Funktionen, Komfort und Einstellmöglichkeiten, dass diese, je nach Modell, auch bei einem Kind mit Behinderung eingesetzt werden können – abhängig von den Defiziten natürlich. Zur Entscheidungsfindung empfiehlt sich zunächst ein ausführlicher Ratgeber zum Thema, da man doch mitunter wichtige Kriterien vergisst. Nicht nur Komfort und Optik, auch die Technik ist nicht unwichtig (Verstellmöglichkeiten? Klappbar,Größe..? ).
Was kann ein Rehawagen oder Reha-Buggy im Gegensatz zum handelsüblichen?
Grundsätzlich hat ein Rehawagen mehr Einstell- und Erweiterungsmöglichkeiten als ein handelsüblicher oder ein Reha-Buggy. Ein Reha-Buggy ist für Kinder, die relativ stabil sitzen können und bietet einige wichtige zusätzliche Funktionen. Absolut individuell ist hingegen der Reha-Wagen. Hier kann mithilfe von Pelotten, Stützen, speziellen Westen etc. angepasst und verbessert werden. Von der Kopfstütze bis zum Untergestell ist alles anpassbar.
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- Untergestell und Räder wählbar/anpassbar
- Verstellmöglichkeiten: z.B. Sitztiefe, Rückenhöhe, Unterschenkellänge, Kind kann in liegende Position gebracht werden
- verschiedene Positionierungsmöglichkeiten im Sitz- und Rückenbereich (z.B. mithilfe von Pelotten, Mikrostimulation)
- anpassbare Kopf- und Fußstützen
- Möglichkeiten Sitzeinheit; Schwenk-Kipp-Drehbar, Abnehmbar
Kriterien für den Reha-Buggy oder -Wagen:
- Wie stabil sitzt mein Kind?
- Wo benötigt es, auch im Sitzen oder liegen, Unterstützung?
- Wie lange werden wir unser Kind mit einem Buggy fortbewegen (müssen)? (Kann/Wird es laufen lernen, muss der Buggy mitwachsen etc.)
- Ist es notwendig, dass der Buggy an verschiedensten Stellen verstellbar ist? (Beispielsweise verstellbar in eine Liegeposition)
- Sind diverse Stützen notwendig?
Antrag Rehabuggy oder Rehawagen
Zunächst sollte man sowohl mit dem behandelnden Arzt, als auch mit den behandelnden Therapeuten (z.B. Physiotherapeut) besprechen, was sinnvoll und wichtig ist. Als Laie übersieht man eventuell Kleinigkeiten, die im täglichen Gebrauch sehr wichtig sein können. Es ist auch möglich, ein Sanitätshaus zu kontaktieren, welcher dem gemeinsamen Gespräch entweder beim Therapeuten oder auch bei dir zuhause beiwohnt, um parallel zum Gespräch Informationen zu geben, was machbar ist und was nicht.
Ist ein Modell gefunden, so kann der behandelnde Arzt ein Rezept bzw eine Verordnung ausstellen – hier gilt: je detaillierter umso besser. Sind spezielle zusätzliche Funktionen nötig, so sollte dies auf dem Rezept vermerkt sein, da es ansonsten evtl. nicht berücksichtigt wird bzw. keine Notwendigkeit erkannt wird.
Hilfsmittel Zuzahlungen
Bei einem Rehabuggy oder Rehawagen ist es in der Regel so, dass eine Zuzahlung erforderlich ist, die durchaus bei 100€ – 200€ liegen kann. Dies liegt darin begründet, dass in der Regel auch bei einem gesunden Kind ein Rehabuggy angeschafft wird. Gleiches gilt z.B. auch für Autokindersitze.