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Wenn ein Kind verstorben ist

artfruehverlustFrühchen gehen lassen Teil II

Ist ein Kind verstorben, so bekommt der Faktor Zeit eine noch größere Bedeutung. Eltern möchten eventuell jede Sekunde nutzen, die sie nun noch haben, bevor sie das eigene Kind zu Grabe tragen müssen. Eltern sind oft verunsichert darüber, was überhaupt erlaubt ist und wie es weitergeht oder auch weitergehen muss – wer beschäftigt sich schon im Vorfeld mit so einem Thema?

 

Was passiert nun?

Ob in der Klinik oder Zuhause; zunächst muss offiziell der Tod des Kindes bestimmt und schriftlich festgehalten werden. Es wird dann ein sogenannter Totenschein (auch Leichenschauschein / „L-Schein“, oder Todesbescheinigung genannt) ausgestellt. Grundsätzlich ist es so, dass zeitnah ein Bestatter informiert werden sollte  – dieser kann bei vielen Fragen und Unsicherheiten Klarheit verschaffen und den Eltern vieles abnehmen. Mit dem Bestatter wird dann vertraglich geregelt, welche Aufgaben er übernimmt und welche die Eltern oder Angehörigen selbst übernehmen wollen. Desweiteren wird der Ort, Ablauf und Umfang der Beerdigung besprochen und es wird besprochen, welche Art der Bestattung gewünscht ist (z.B. Erd- oder Feuerbestattung). Auch kann nun ein Sarg, Urne o.ä. ausgewählt werden.

 

Die Aufbahrung

Was die Aufbahrung betrifft, so gibt es mehr Möglichkeiten, als man zunächst ahnt. Die mögliche Dauer der Aufbahrung ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Es besteht sowohl die Möglichkeit, die Aufbahrung in einer Kapelle vorzunehmen als auch zuhause. So hatten wir die Möglichkeit, unsere Tochter selbst zu waschen, ihr ihre Lieblingssachen anzuziehen und konnten uns in ihrem eigenen Zimmer von ihr verabschieden – eingekuschelt in ihre Lieblingsbettwäsche. Es gibt hierbei gewisse Vorgaben zu beachten, über die der Bestatter dann aufklären kann. Es ist beispielsweise nötig, den Raum / das Zimmer möglichst kühl zu halten.

 

Die Beerdigung

Die Beerdigung wird im Zusammenspiel mit dem zuständigen Pastor und dem Bestattungsunternehmen gerelt. Auch hier gibt es Möglichkeiten, diese individuell angepasst stattfinden zu lassen. So gibt es beispielsweise im Vorfeld bereits die Möglichkeit, den Sarg bis zu einem gewissen Grad mitzugestalten. Er kann bunt gestaltet werden, es können kleine Dinge (Lieblingsspielzeug) mitgegeben werden oder auch das Lieblingskissen untergelegt werden. Auf der eigentlichen Beerdigung kann Musik ausgewählt werden und es können Bilder aufgestellt werden. Gerade bei Kindern kann es eine schöne Idee sein, beispielsweise Luftballons aufsteigen zu lassen, dies kann auch für Geschwisterkinder o.ä. eine Hilfe sein.

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Das wichtigste ist, Fragen! Jede Familie geht mit diesem Schmerz anders um, sodass gegebenenfalls Angehörige diesen Part übernehmen können. So endgültig, wie dieser Tag ist, so ist es die noch einzige und letzte Gegelegenheit, sich zu verabschieden. Nichts ist trauriger, als im Nachhinein erst zu erfahren, was man noch hätte machen können. Und nichts ist wichtiger, auch für die Geschwister, als einen den Umständen enstprechend würdigen Abschied für alle zu ermöglichen. Es hilft bei der Trauerarbeit.

 

Papiere, Behörden

Es gibt einige Dinge, die vor, während oder nach Beerdigung noch durch Eltern oder Angehörige geregelt werden müssen, falls nicht bereits durch den Bestatter übernommen. Diese Liste ich an dieser Stelle Stichwortartig auf;

  • Krankenversicherung informieren
  • Standesamt informieren / Sterbeurkunde wird ausgestellt
  • Trauergespräch mit dem Pastor / Trauerredner
  • Todesanzeige, versenden von Trauerkarten, Grabschmuck; Gesteck / Kranz o.ä. auswählen
  • Gaststätte / Restaurant o.ä. für die anschliessende Trauerfeier kontaktieren / reservieren und
  • falls vorhanden, ggfls. Mitgliedschaften / Verträge kündigen (Verein o.ä.), Kindergarten, Schule, Therapeuten o.ä. informieren

 

Die abschliessende Grabgestaltung, ein Grabstein o.ä. kann nicht direkt eingesetzt werden, da das Grab sich ca. sechs Wochen lang setzen muss, um gestaltet werden zu können. Es sollte ein Ordner mit allen wichtigen Dokumenten und Quittungen angelegt werden, da diese teils noch benötigt werden. (z.B. Kopie der Sterbeurkunde bei Kündigungen, Quittungen bei Lohnsteuerjahresausgleich etc.)

 

Fehl- oder Totgeburt

Ab wann ist eine Bestattung eigentlich möglich? Wie sehen die rechtlichen Bestimmungen bei einer Fehlgeburt aus, wie bei einer Todgeburt? Auch diese Dinge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine schöne Zusammenfassung und Übersicht findet ihr auf • Mein Sternenkind – Bestattungsrecht bei Fehlgeburt

 

Hast du auch ein Sternenkind? Wenn du magst und die Kraft hast, schick uns gerne deinen Erfahrungsbericht an info (at ) fruehchen-portal.de (auch anonym möglich) und wir fügen ihn als Hilfe für andere Eltern hinzu.

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