Vergiftungen sind bei kindlichen Notfällen neben Verkehrs- und Spielunfällen eine häufige Ursache für ernste gesundheitliche Schäden. Zwischen dem 1. und dem 3 Lebensjahr ist die Gefahr einer Vergiftung besonders groß, aber auch alle anderen Altersgruppen sind betroffen. Ein Großteil der Vergiftungen bei Kindern wird durch die Einahme von Medis oder Alkohol hervorgerufen. Zur Zeit sind duftende Lampenöle modern, welche leider für Kinder aufgrund der Möglichkeit von Langzeitfolgeschäden besonders gefährlich sind. Die verschiedenen Farben der Öle wecken insbesondere das Kindliche Interesse und verführen zum Kosten. Ähnlich verhält es sich, mit „Dekosand“ o.ä. Ebenso immer wieder beliebt bei den Kleinen sind Putzmittelschränke, Badezimmerinventar, kurzum eben alles, was eigentlich verboten und sogar gefährlich ist. Eine Möglichkeit, Schränke abzusichern, ist beispielsweise diese hier:
Aufnahmeweg Magen- Darmtrakt (z.B.: Tabletten, giftige Flüssigkeiten) Atemwege (z.B.: Dämpfe / Gase) Haut (z.B.: Flüssigkeiten, medizinische Salben/Cortison, Kinder cremen sich sehr gerne ein)
Erkennen
An eine Vergiftung muss man denken, wenn bei einem bisher gesunden Kind plötzlich ungewöhnliche Symptome auftreten, wie:
Bewusstseinstörung- Bewusstlosigkeit Erregungs- und Rauschzustände Übelkeit- Erbrechen- Durchfall Hautveränderungen Atem und Kreislaufstörungen Wenn mehrere Menschen gleichzeitig die gleichen Krankheitserscheinugen aufweisen
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Weitere Hilfen für das Erkennen einer Vergiftung sind Befragen und Beobachten des Kindes Befragen der Umgebungspersonen, Angehörigen, Spielkameraden Inspektion des Kindes und der Umgebung. Achten auf Tablettenreste oder Tabak im Mund des Kindes oder herumliegende leere Medikamentenschachteln
Gefahren Schock, Bewusstlosigkeit, Atem-Kreislaufstillstand Zudem kann es zu bleibenden Spätschäden, z.B. Hirn-, Leber- und Nierenschäden kommen Viele Gifte entfalten Ihre Wirkung erst langsam, sodass die drohende Gefahr im ersten Moment oft falsch eingeschätzt wird
Erste Hilfe Sicherstellung der Lebensfunktionen, siehe auch Notfallsituationen – wie reagiere ich? Notruf Sicherstellen des Giftes (Reste, Erbrochenes, usw.) Falls bekannt ist, um welches Gift es sich handelt: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) anrufen (am besten die Numer irgendwo notiert haben)
Was: Um welche Substanz handelt es sich?
Wieviel: wurde von dem Mittel eigenommen?
Wer: ist betroffen? (Alter, Körpergewicht, Geschlecht)
Wann: Geschah der Vorfall?
Achtung !
Nie von vornherein Erbrechen provozieren! Sollte die VIZ raten, das Erbrechen zu provozieren, so geht man laut Angabe der VIZ vor. Beachten sie jedoch:
Erbrechen darf keinesfalls provoziert werden bei: Bewusstseinseintrübung Bewusstlosigkeit Säure- und Laugenverätzung Vergiftung durch schaumbildende Substanzen, z.B. Waschmittel und Reinigungsmittel Vergiftungen die länger als 4 stunden zurückliegen