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SGA – Kinder: Definition – Erscheinungsbild – Abgrenzung zur Frühgeburt

Was bedeutet SGA und VSGA?

Mit SGA bezeichnet man eine Form der vorgeburtlichen Wachstumsverzögerung. Der Begriff selbst kommt aus dem Englischen und bedeutet „Small for Gestational Age“. Damit gemeint sind also Neugeborene, die „zu klein für das Schwangerschaftsalter“ sind. Das Schwangerschaftsalter errechnet sich dabei aus der Zeit zwischen dem ersten Tag der letzten Monatsblutung und dem Tag der Geburt.

Ein Neugeborenes wird dann als „Small for Gestational Age“ definiert, wenn sein Gewicht unter dem Geburtsgewicht von 90 Prozent aller Babys des gleichen Schwangerschaftsalters liegt (unter dem zehnten Perzentil der Wachstumskurve). Auch die Definition „Geburtsgewicht/Länge mindestens zwei Standardabweichungen unterhalb des Mittelwertes“ ist gebräuchlich.

Als VSGA („Very Small for Gestational Age“), also „sehr klein für das Schwangerschaftsalter“ bezeichnet man Neugeborene, die kleiner oder leichter sind als 97 Prozent der Altersgenossen (unter dem dritten Perzentil der Wachstumskurve). Diese Kinder haben ein sehr hohes Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Wie häufig kommt das vor?

In Industrienationen wird die Häufigkeit von „zu kleinen“ Babys zwischen 3 und 10 Prozent geschätzt. In Deutschland gibt es durchschnittlich 700.000 Geburten pro Jahr. Das bedeutet, es gibt im Zeitraum von 12 Monaten über 21.000 betroffene Kinder.

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Wie zeigt sich „Small for Gestational Age“ bei einem Baby?

Man unterscheidet zwei verschiedene Formen. Bei der symmetrischen Retardierung, die bei etwa 10 bis 20 Prozent der SGA-Kinder vorkommt, sind sowohl Größe, Gewicht als auch Kopfumfang geringer als bei altersadäquat entwickelten Kindern. Bei der asymmetrischen Retardierung, die bis zu 80 Prozent der SGA-Babys betrifft, liegt nur das Körpergewicht unter dem festgelegten Grenzwert. Größe und Kopfumfang weichen nur geringfügig ab.

Liegt eine Diagnose vor, so geht das für das Baby mit hohen Risiken einher. Im Vergleich zu normalgewichtigen Neugeborenen haben „zu kleine“ Kinder ein deutlich erhöhtes Risiko, nach der Geburt zu sterben oder schwer zu erkranken. Häufig treten Untertemperatur, Unterzuckerung und ein niedriger Kalium-Wert auf. Es kann jedoch auch zu Infektionen, Atemproblemen und Hirnblutungen kommen. Bis ins Kleinkindalter hinein gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit für exzessives Schreien, Ernährungs- und Schlafprobleme.

Die gute Nachricht ist: in über 80 Prozent der Fälle kommt es zu einem sogenannten „Aufholwachstum“ während der ersten sechs Lebensmonate. Ist das der Fall, so erreichen diese Babys bis zum zweiten Lebensjahr eine im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern normale Körpergröße.

Sind „Small for Gestational Age“-Kinder Frühgeborene?

Etwa ein Drittel der Babys mit SGA wird zu früh geboren. Die Mehrheit der Babys mit dieser Diagnose kommt jedoch zeitgerecht, also nach Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche, zur Welt. Ihre Organe sind somit ausreichend entwickelt. Das geringe Körpergewicht ist hier nicht einer vorzeitigen Geburt geschuldet, sondern kann auf andere Ursachen zurückgeführt werden.

Besondere Umstände im Leben der Mutter (zum Beispiel Nikotin-, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Mangelernährung, HELLP-Syndrom, chronische Erkrankung) können dabei ebenso eine Rolle spielen wie angeborene Fehlbildungen beim Kind, vorgeburtliche Infektionen oder eine Minderdurchblutung der Plazenta. Festzuhalten ist jedoch, dass bei bis zu 35 Prozent der „Small for Gestational Age“-Kinder keine Ursache diagnostiziert werden kann.

Die Bedeutung von Nachsorge durch eine Hebamme

Auf Grund der hohen Krankheitsrisiken kann der Nachsorge durch eine fachkundige Hebamme bei SGA-Kindern besondere Bedeutung zugemessen werden. Regelmäßige, engmaschige Kontrolle des Wachstums, des Gewichts und des Kopfumfangs sowie der psycho-sozialen Entwicklung sind notwendig. Auch die Begleitung und Beratung der Eltern scheint besonders wichtig, um den SGA-Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.

„Small for Gestational Age“ und Mutterschutz

Kommt ein Kind mit einem Geburtsgewicht unter 2500 g zur Welt, so gilt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und zwölf Wochen nach der Geburt. Handelt es sich zusätzlich um eine Frühgeburt, so verlängert sich die Mutterschutzfrist um den Zeitraum, um den sie sich durch die frühere Geburt verkürzt hat.

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