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Maskenpflicht für Kinder – Schutz oder Gefahr?

Via Internet und Messenger-Dienste werden allerlei Gerüchte und Warnungen über Mundschutzmasken verbreitet, die insbesondere Eltern verunsichern. Daher werden im Folgenden die aktuellen Fakten in Bezug auf das Tragen einer Atemschutzmaske und die Coronavorsorge bei Kindern dargestellt.

Wo gilt die Maskenpflicht und was bringt sie?

Ab dem 27. April (in Schleswig-Holstein ab dem 29. April) ist in allen Bundesländern das Tragen einer Alltagsmaske im Personennahverkehr und im Einzelhandel Pflicht. Bußgelder werden zunächst nur in Bayern erhoben.

Alltagsmasken schützen nicht den Träger selbst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Sie dienen aber dem Fremdschutz überall dort, wo ausreichendes Abstandhalten nicht möglich ist. Die Idee dahinter ist, dass alle sicher sind, wenn alle eine Mund-/Nasenbedeckung nutzen.

Gilt die Maskenpflicht auch für (Klein)Kinder?

Die meisten Länderregierungen schreiben die Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahren vor. In Sachsen-Anhalt gilt sie schon ab einem Alter von zwei Jahren, in Hamburg ab drei. Sachsen überlässt es den Eltern, zu beurteilen, ob ihre Kinder in der Lage sind einen Atemschutz zu tragen. Berlin verzichtet zunächst ganz auf eine Mundschutzpflicht für Kinder. Kinder unter zwei Jahren sind demnach generell von der Maskenpflicht ausgenommen.

Sind Alltagsmasken fürs Kind gefährlich?

Bei Babys und Kleinkindern unter zwei Jahren besteht tatsächlich eine gewisse Erstickungsgefahr. Sie können Atemschutzmasken nämlich nicht selbstständig abnehmen oder etwaige Atemprobleme artikulieren. Zudem besteht bei Kleinkindern Strangulationsgefahr, etwa wenn sie beim Toben hängenbleiben. Jüngere Kinder sollten Mundschutz daher nur bei Bedarf und unter Aufsicht tragen.

Für Kinder ab zwei Jahren stellt eine Maske aus Stoff keine Gefahr dar. Alltagsmasken sind luftdurchlässig und liegen nicht press an, sodass ausgeatmete Luft problemlos entweichen kann. Ebensowenig besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko bei feucht gewordenem Mundschutz. Unter der Maske befinden sich nämlich überwiegend körpereigene Keime, die keine Gefahr darstellen.

Wenn sich die Kleinen aufgrund der Schutzmaske häufiger ins Gesicht greifen, kann es theoretisch zu Schmierinfektionen kommen. Bisher sind aber keine derartigen Fälle bekannt. Zudem ist das Virus in der Umwelt nur kurze Zeit überlebensfähig.

Wer auf Qualität achtet und den Mundschutz richtig pflegt (Waschen in der Maschine bei mindestens 60 Grad), geht kein Risiko fürs Kind ein.

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Wie schütze ich mein Baby oder Kleinkind vor Corona?

Auch Babys und Kinder können sich mit Corona infizieren und als Überträger fungieren. Der Krankheitsverlauf selbst ist in aller Regel sehr mild und komplikationsfrei.

Um einer Ansteckung vorzubeugen, sollten Eltern und Kontaktpersonen vor allem die gültigen Hygienemaßnahmen umsetzen. Dazu zählen regelmäßiges, gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge, Raumbelüftung und das Reinigen und ggf. Desinfizieren von Oberflächen. Personen mit Krankheitssymptomen sollten beim Kontakt zu Kindern eine Schutzmaske tragen. Dies gilt auch für Stillende, da das Virus über Tröpfcheninfektion, nicht aber über die Muttermilch verbreitet wird.

Zusätzlich können unnötige Wege in der Öffentlichkeit vermieden und Kinder davon abgehalten werden, alles anzufassen.

Fazit: Schutzmasken für Kinder – weder Selbstschutz noch Gefahr

Entgegen aller kursierenden Gerüchte ist eine gut gepflegte Alltagsmaske für gesunde Kinder ab zwei Jahren völlig unbedenklich. Wie bei Erwachsenen schützt ihr tragen vorrangig die anderen, z. B. Großeltern oder Spielkameraden.

Um die Infektion des Kindes zu vermeiden, ist die Einhaltung sämtlicher genannter Hygienemaßnahmen und das Verwenden einer Mund/Nase-Bedeckung durch Kontaktpersonen des Kindes sinnvoll.

Weitere Informationen zum Thema Kinder und Corona finden sich beispielsweise auf der Seite Kindergesundheit-info.de – der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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