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künstliche Befruchtung ICSI, IVF

Künstliche Befruchtung

künstliche Befruchtung ICSI / IVF

Eine künstliche Befruchtung ist oftmals die letzte Möglichkeit für ein Kinderwunschpaar, zu ihrem lang ersehnten Wunschkind zu kommen. Bei einer IVF (In-vitro-Fertilisation) werden Eizellen entnommen um sie ausserhalb des Körpers zu befruchten. In-vitro ist die lat. Bezeichnung für „im Glas“ (in diesem Fall ein Reagenzglas), daher der Name. Die befruchteten Eizellen werden der Frau dann wieder eingesetzt, in der Hoffnung, dass diese sich nach dieser kleinen „Starthilfe“ weiterentwickeln. Ist allerdings beispielsweise die Spermienqualität nicht ausreichend, kann es passieren, dass das Spermium es nicht schafft, in die Eizelle einzudringen. In diesem Fall kommt dann nur noch die ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) in Frage. Hier wird dann das Spermium mit einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle injiziert.

Es gibt aktuell eine Krankenkasse, die eine Ausnahme beim Thema Trauschein macht. Die BKK Scheufelen übernimmt auch bei unverheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung.

Nicht alle Krankenkassen zahlen den Betrag, den der Leistungskatalog vorsieht – einige bieten zusätzliche Angebote, einige übernehmen sogar komplett. Auch dies kann jedoch an weitere Bedingungen geknüpft sein (beispielweise müssen beide Ehepartner bei dieser KK versichert sein), sodass eine Verbindliche Aussage nur durch die jeweiligen Krankenkassen und nur nach Beantragung erfolgen kann.

Wer übernimmt welche Kosten?

Zuschuss Krankenkasse

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Kinderwunsch kann Paare an ihre finanzielle Belastungsgrenze und durchaus auch darüber hinaus bringen. Dies haben inzwischen auch einige Krankenkassen erkannt und bieten eine 100%ige Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung an. Leider ist dies jedoch nicht die Regel, sodass die meisten einen nicht unwesentlichen Teil der Finanzierung der Kinderwunschbehandlung selbst tragen müssen. Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen die Kassen in der Regel nur noch 50% des Gesamtbetrages und dies auch nur bei den ersten drei Versuchen. Bedenkt man, dass eine Behandlung (mindestens) 2000€ kostet, ist immernoch ein größerer Betrag vom Kinderwunschpaar zu entrichten. Dies ist allerdings nicht das einzige Manko, zusätzlich ist die Kostenübernahme noch an mherere Voraussetzungen geknüpft, die ein Kinderwunschpaar mitbringen muss:

  • Das Paar muss verheiratet sein
  • der Mann darf nicht jünger als 25 und nicht älter als 50 sein
  • die Frau darf nicht jünger als 25 und nicht älter als 40 sein
  • Es muss durch den behandelnden Arzt ein Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag ausgestellt werden, der vorher(!) genehmigt werden muss

100% Kostenübernahme

Zuschuss Krankenkasse 75%

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Plus
  • Atlas BKK Ahlmann
  • BKK Dürrkopp Adler
  • BKK Exklusiv
  • BKK ThEV
  • BKK VBU
  • Brandenburgische BKK
  • IKK Brandenburg/Berlin
  • IKK Südwest

Individuelle Bezuschussung

Folgende Krankenkassen bezuschussen mit einem zusätzlichen Betrag X, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • AOK Nordwest 300€
  • BKK Melitta Plus 250€
  • BKK Verbund Plus 200€
  • BKK Victoria-D.A.S. 200€
  • BKK vor Ort 500€
  • BKK Wirtschaft und Finanzen 1000€
  • HEK 200€
  • hkk 200€
  • IKK Südwest 300€
  • Salus BKK 250€
  • TK 250€
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