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Die Einschulung – das ältere Frühchen

Die Einschulung beim frühgeborenen Kind

einschulung
© Lupo / pixelio

Die Einschulung, respektive das unter Umständen „korrigierte Einschulungsalter“ bei einem Frühchen will wohl überlegt sein. Bei einem Frühchen kristallisieren sich einige Probleme unmittelbar nach der Frühchenzeit, beim anderen wiederum erst bei Einschulung heraus. Es ist bekannt, dass Frühchen in einigen Dingen mehr Anlaufzeit benötigen und auch in späterem Alter noch etwas Nachholbedarf haben könnten. Aus diesem Grunde sollte genau abgewogen werden, ob das reguläre Schuleintrittsalter hier greifen sollte oder ob man über eine Rückstellung nachdenkt.
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Was ist eine Rückstellung?

Die Schulreife oder Schulfähigkeit wird in der Regel durch eine Kinderärztin beim zuständigen Gesundheitsamt festgestellt. Dies ist ein Standard, der jedes Kind betrifft, welches grundsätzlich das Schulalter erreicht hat, also umgangssprachlich ein „Muss“-Kind ist. (erreicht es das Alter erst im Laufe des ersten Schuljahres, handelt es sich um ein „Kann-Kind“). Die Vorgaben sind hier nicht in allen Bundesländern gleich, in den meisten jedoch gilt die Regel, dass ein Kind das Schulfähige Alter erreicht hat, wenn es vor dem Stichtag, dem 31. Juli eines jeden Jahres, das 6. Lebensjahr vollendet hat. Es wird rechtzeitig vor Schulbeginn eine Einladung zur Untersuchung im Gesundheitsamt verschickt. Sollte es bereits bekannte Gründe geben, warum eine Rückstellung erfolgen sollte, das Kind also ein Jahr später erst eingeschult werden, so können diese hier mit der zuständigen Amtsärztin sowie auch mit der jeweiligen Schule besprochen werden. Hilfreich ist es hier, wenn bereits Befunde von Ärzten oder Therapeuten vorliegen, die man dann -neben Impfpass und gelbem U-Heft- zur Untersuchung mitbringen und vorlegen sollte. Bei der Feststellung der Schulfähigkeit geht es nicht nur um die körperliche Komponente, sondern auch um kognitive und emotionale Reife.

Was wären Kriterien für eine Rückstellung?

Die Kriterien können sehr vielfältig sein. Letztendlich muss nicht nur darauf geachtet werden, ob das Kind auf einem Bein hüpfen kann, es muss vielmehr ganzheitlich betrachtet werden. Ein körperlich fittes, aktives Kind kann dennoch von einer Rückstellung profitieren, wenn es beispielsweise die notwendige seelische Reife (noch) nicht mitbringt. So kann z.B. ein noch sehr verspieltes Kind vor einer schier unlösbaren Aufgabe stehen, wenn alleinig das stundenlange, ruhige Sitzen bereits zu einer Herausforderung wird. Auf der anderen Seite kann ein Kind, welches auf den Rollstuhl angewiesen ist, durchaus problemlos eingeschult werden, wenn es gut mit seiner Behinderung zurecht kommt, die geistige und seelische Reife besitzt und die Rahmenbedingungen (barrierefrei) in der Schule erfüllt sind.

Wann ist die Einschulung für unser Frühchen sinnvoll?

Schon im Kindergarten, spätestens im Vorschulalter können sich Tendenzen bemerkbar machen, wann die Einschulung am sinnvollsten ist. Hilfreich sind Gespräche mit dem Kindergarten, insbesondere den zuständigen Betreuerinnen/Erzieherinnen und der Kinderärztin. Die U-Untersuchungen können erste Hinweise geben, ebenso kann man diesbezüglich um eine Stellungnahme bei bereits behandelnden Therapeuten (Ergo, Logo o.ä.) erbitten.

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Gibt es Alternativen zur Rückstellung?

Es gibt die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt (je nach Bundesland) eine Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII i.V.m. §§ 12, 13 EinglHVO (Eingliederungshilfeverordnung) zu beantragen. Dies jedoch nur, wenn eine Behinderung vorliegt oder einem Kind droht, eine Behinderung zu erlangen (körperlich, geistig oder seelisch), wenn keine dementsprechende Therapie und auch Förderung erfolgt. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, wenn kein anderer Träger zuständig ist. Behandelnde Therapeuten, der Kinderarzt, die Schule und das Sozialamt selbst sind hier geeignete Ansprechpartner. So kann die Einschulung trotz vorhandener Defizite, mit Unterstützung durch eine Eingliederungshilfe, dennoch erfolgen.

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