Frühchen haben meist weniger Antikörper als vollausgetragene Säuglinge und sind meist in schlechterem Allgemeinzustand. Impfungen bei Frühchen sind deshalb wichtig. Auch Kontaktpersonen sollten ihren Impfschutz überprüfen lassen. Bei der Geburt haben Frühchen weniger Antikörper als Reifgeborene, da die mütterlichen Antikörper erst ab der 32. Woche über die Plazenta auf das Kind über gehen.
Die Sechsfachimpfung ist eine Kombination aus sechs verschiedenen Impfstoffen, die dem Säugling in angemessen Abständen, insgesamt vier mal, verabreicht werden. Bei Reifgeborenen sollen die Abstände bei einer 6-fach Impfung mindestens vier Wochen betragen, der Abstand zwischen dem dritten und vierten mindestens 6 Monate. Wann und in welchen Abständen die Impfungen bei Frühchen erfolgen sollten, ist individuell mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Hier ist der aktuelle Allgemeinzustand des Frühgeborenen maßgeblich.
Es gibt allerdings auch mögliche Abweichungen. Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt speziell bei der Hepatitis B Komponente (wenn bei deren Müttern keine Hepatitis B -BsAg-negativ- nachgewiesen werden konnte) sich nicht an der allgemeinen Impfempfehlung zu orientieren, sondern hier bei Frühchen mit ursprünglich weniger als 1750g frühestens dann zu impfen wenn sie mehr als 2kg wiegen.
Beatmete Frühgeborene sollten mit acht Wochen gegen Pneumokokken und mit sechs Monaten gegen Influenza (Grippe) geimpft werden. Auch für Kontaktpersonen ist ein ausreichender Impfschutz z. B. gegen Influenza, Pneumokokken und Keuchhusten wichtig, damit sie die empfindlichen Frühgeborenen nicht anstecken.
MMR ist eine Impfung, bestehend aus ursprünglich drei Impfkomponenten, welche in angemessenem Abstand zwei mal geimpft wird. Die zweite MMR-Impfung wird unter Umständen prophylaktisch geimpft, weil nachgewiesen wurde das ca. 5% aller geimpften nach dem ersten Teil keinen ausreichenden Titer besaßen. Hier besteht die grundsätzliche Möglichkeit, zunächst den Titer bestimmen zu lassen, um die Gesamtzahl der Impfungen zu reduzieren. Das Robert Koch Institut (RKI) schreibt hierzu in einer Stellungnahme, dass es die Titerbestimmung für nicht sinnvoll hält. Als Begründung gibt es u.a. an, dass das Risiko von Nebenwirkungen durch die Blutentnahme, die für die Titerbestimmung notwendig wäre einbezogen werden sollte und gibt desweiteren Erklärung zur Kosten-Nutzen-Rechnung, wenn bei allen Kindern eine Titerbestimmung erfolgen würde.
In Kombination mit der MMR-Impfung möglich: Die Varizellen-Impfung / Windpockenimpfung
Auch eine RSV-Impfung bei Frühchen wird empfohlen, vor allem bei Frühgeburten nach Pneumothorax, langer Beatmung, Lungenproblemen etc. Die RSV Impfung wird bei Frühgeborenen meist von der Krankenkasse übernommen, da diese anfälliger sein können. Ausführliche Informationen über RS-Viren erhalten Sie hier:
Respiratory Syncytial Virus (RSV) Wie bei allen Impfungen gilt: Informieren Sie sich ausführlich!
Dies sind alles Impfempfehlungen herausgegeben durch RKI/STIKO, es besteht aktuell keine Impfpflicht. Insbesondere bei Frühgeborenen sollten es wirklich Einzelfallentscheidungen sein und wohl durchdacht. Der ideale Weg ist, sich zunächst Informationen von allen Seiten zu beschaffen (möglichst von mehreren, verschiedenen Stellen) um dann einen individuellen, auf ihr Kind abgestimmten Impfplan zu erstellen. Vorhandene Erkrankungen oder Behinderungen können bei einer allgemeinen Impfempfehlung nicht berücksichtigt werden. Impfungen bei Frühchen können in diesen Fällen sowohl erst recht nützlich, als auch abwägungspflichtig sein!
zum Impfkalender/ausführliche Darlegung des RKI als .pdf 2016/2017
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