Schlagwort: §40 SGB XI
Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI
Pflegehilfsmittel, zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, können je nach Bedarf teilweise oder vollständig durch die Kasse übernommen werden. Benötigte Hilfsmittel, beispielsweise
12. Mai 2015
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