Suche

Schlagwort: §40 SGB XI

Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI

Pflegehilfsmittel, zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, können je nach Bedarf teilweise oder vollständig durch die Kasse übernommen werden. Benötigte Hilfsmittel, beispielsweise

Weiterlesen »
Werbung
Verified by MonsterInsights