Die U-Untersuchungen gehören zu den wichtigen Instrumenten, um Auffälligkeiten und Entwicklungsdefizite rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Seit dem 01. September gibt es eine Neufassung der U-Untersuchungen, Inhalte und Eintragungsmöglichkeiten im Untersuchungsheft. Ebenso ist das neue gelbe Heft nun mit einer Teilnahmekarte versehen, die bei Bedarf im Kindergarten o.ä. vorgelegt werden kann. Zur Einführung ist eine Übergangsphase bis Frühjahr 2017 vorgesehen.
Ein Großteil des bisherigen Vorgehens hat sich bewährt, sodass lediglich in teilbereichen Veränderungen vorgenommen wurden. In den sogenannten „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ (kurz: Kinder-Richtlinie) wurde der Untersuchungsaufbau und -umfang jedoch teilweise neu festgelegt.
Für das Frühchen ändert sich bei den U-Untersuchungen im großen und Ganzen nichts. Im Detail ist es so, dass der behandelnde Arzt sich in der Regel nach dem korrigierten Alter des Frühchens richtet. Zu Empfehlen ist es am Ende der Zeitspanne einer jeweiligen U-Untersuchung diese in Anspruch zu nehmen, um dem Kind Zeit geben zu können. Einzelne Themen, wie beispielsweise das Thema Impfung, sollten bei den U-Untersuchungen frühchenspezifisch besprochen werden.
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