Immer mehr häusliche Pflegedienste spezialisieren sich auf die ambulante Kinderkrankenpflege. Zur Zeit gibt es schätzungsweise 100 Einrichtungen dieser Art. Bei Frühchen z.B. ist es gut möglich, das auch Zuhause noch einiges an Behandlungspflege (sondieren, Versorgung bei Anus Preater etc.) nötig ist – dies kann die ambulante Pflege übernehmen! Auch im Rahmen der Verhinderungspflege kann man einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Ziel des Pflegedienstes ist es;
Verordnet wird der Pflegedienst vom behandelnden Arzt/Kinderarzt.
Die Grundpflege beinhaltet jene Aktivitäten des täglichen Lebens, die auch bei einem Menschen ohne Behinderung/Erkrankung anfallen. Im wesentlichen geht es hier um nicht-medizinische Tätigkeiten. Dies kann sein:
Grundpflege kann durch einen Pflegedienst als sogenannte Sachleistung übernommen werden. Dazu muss die Pflegekasse mithilfe des MDK den Grad der Pflegebedürftigkeit überprüfen. Alle Informationen dazu findest du hier:
Auch Behandlungspflege kann verordnet werden, in diesem Fall ist der Träger überwiegend die zuständige Krankenkasse. Behandlungspflege kann auch ohne das Vorhandensein eines Pflegegrades verordnet werden. Behandlungspflegerische Maßnahmen können sein:
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