Frühgeborene Kinder kosten eine Menge Geld. So sieht es das Versicherungswesen, weswegen immer wieder Streitigkeiten zwischen Eltern und Krankenversicherungen zustande kommen. Betrachtet man die Situation nüchtern, wird klar, wieso sich viele Versicherer gegen die Aufnahme von Frühchen sträuben. Wird ein Kind zu früh geboren, geht damit ein langer Klinikaufenthalt einher. Dieser kann Kosten verursachen, der im Regelfall einen fünfstelligen Bereich, in einem schweren Fall einen sechsstelligen Bereich, in Anspruch nimmt.
Sind beide Eltern, oder bei unverheirateten Paaren, die Mutter, in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Frühchen sofort beitragsfrei in diese aufgenommen. Es ergeben sich keinerlei Probleme. Ist das Paar jedoch verheiratet und in der privaten Krankenversicherung oder bei unverheirateten Paaren die Mutter in der privaten Krankenversicherung Mitglied, gestaltet sich das Mitversichern schwieriger. In der deutschen Rechtsprechung gilt noch immer: Ist dies der Fall, dann muss das Kind separat versichert werden. Es kann nicht einfach in den Vertrag mitaufgenommen werden.
Die Fristen zur Anmeldung des Kindes betragen zwei Monate direkt nach der Geburt. Dies sollte Ihnen immer vor Augen bleiben. Viele Eltern sind durch die Geburt eines Frühchens schwer beschäftigt, sodass sie andere Angelegenheiten vergessen. Sollten Sie jedoch die zwei monatige Frist verpassen, erhält das Kind meist keine Chance mehr aufgenommen zu werden.

Besitzen Sie einen Anspruch auf Kindernachversicherung?

Unter dem Anspruch auf Kindernachversicherung versteht sich das Recht des Kindes, nach der Geburt versichert zu werden. Hierbei dürfen keine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt werden. Rückwirkend zum Geburtstermin muss das Kind in der Krankenversicherung der Mutter aufgenommen werden.
Die Versicherung des Kindes beginnt ab dem Durchtrennen der Nabelschnur – bis zu diesem Zeitpunkt ist es über die Mutter mitversichert.
Zudem muss die Zugehörigkeit des Elternteils zur privaten Krankenversicherung mehr als drei Monate bestanden haben. Achten Sie darauf, dass die Versicherungsleistungen nicht höher sein können, als die des Elternteils. In der Schwangerschaft sollten Sie sich daher bereist um Zusatzversicherungen und Krankentagegeldversicherungen bzw. eine private Pflegetagegeldversicherung bemühen.

Vergleichen Sie Ihre Alternativen

Sollten Sie privat versichert sein, kann es sich lohnen, die Konkurrenz genauer zu begutachten. Kommt Ihr Kind nicht ganz gesund zur Welt, muss Ihre eigene PKV das Kind trotzdem immer aufnehmen (ohne Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten). Doch nicht immer erhalten sie hierdurch Vorteile. Es besteht keinerlei Anspruch auf Familienrabatte oder Ähnliches. Der Markt ist allerdings im Kommen. Schließlich werden immer mehr Klagen von Frühchen-Eltern laut, die ein optimales Versicherungssystem für Ihre Kinder wünschen. Nehmen Sie sich, trotz stressiger Lebensphase, einen Augenblick Zeit. Vergleichen Sie die diversen Angebote auf dem Markt. Das Internet kann im Handumdrehen eine optimale Übersicht bieten. Die Barmenia-Kindertarife sind Ihre Anlaufstelle, wenn Sie nach einem ausgeklügelten Leistungsprofil in Kombination mit hochwertiger Qualität suchen.

Ein absolutes Highlight – Cash-Back für Ihr Konto

Nicht nur die Leistungen der Barmenia überzeugen. Es gibt Experten für Kinderkrankenversicherungen (siehe Link oben), die nichts anderes machen als das. Diese arbeiten mit allen am Markt frei vermittelbaren Gesellschaften zusammen und finden den am besten passenden Kindertarif. Zudem werden alle Abschlussprovisionen transparent offengelegt. Sie als Eltern bekommen nach Abschluss eines Tarifs vier volle Monatsbeiträge auf Ihr Konto zurück. Durch dieses Cash-Back profitieren Sie doppelt von den einzigartigen Leistungen Ihres Versicherers.

Mona

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