Vermarktung von Beikost-produkten zur Flaschenfütterung

Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

Die verbreitete Vermarktung von Beikostprodukten zur Flaschenfütterung ist aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin unakzeptabel. Unter Produktnahmen wie „Trinkbrei“, „Trink-Mahlzeit“, und „Gute-Nacht-Fläschen“ werden zahlreiche Produkte als Flaschennahrungen angeboten (Tabelle 1), die nicht der europäischen Gesetzgebung zu Säuglings- oder Folgenahrungen entsprechen (1).

Die Energiegehalte der Mehrzahl dieser Produkte liegen zwischen etwa 80 und 110 kcal/100 ml (335-461 kJ/100 ml), was sie zur Flaschenfütterung bei gesunden, nicht von einer Unterernährung betroffenen Kindern gänzlich ungeeignet macht. In der neugefassten europäischen Säuglingsnahrungsrichtlinie vom Dezember 2006 ist festgelegt worden, dass zur Flaschenfütterung von Säuglingen und Kleinkindern geeignete Produkte (Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen) eine Energiedichte von 60-70 kcal/100ml aufweisen müssen (1). Die derzeitige Vermarktungspraxis kann zu einer Täuschung der Verbraucher führen, die den Eindruck gewinnen müssen, bei den entsprechenden Produkten handele es sich um Säuglingsanfangs- oder Folgenahrungen.

Die Flaschenfütterung von Nahrungen mit einer stark überhöhten Energiedichte, wie sie bei den meisten dieser zur Flaschenfütterung angebotenen Beikostprodukten vorliegt, ist mit einem hohen Risiko der Überfütterung verbunden. Die bei regelmäßiger Verwendung zu erwartende übermäßige Gewichtszunahme im Säuglings- und Kleinkindalter ist nach den Ergebnissen von zahlreichen, in drei kürzlich veröffentlichten Meta-Analysen zusammengefassten Studien mit einem signifikant erhöhten Risiko für eine spätere Adipositas verbunden (2-4).

Quelle und vollständiger Text

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