Unter Umständen ist es möglich, dass das Kind auch Zuhause noch regelmäßig abgesaugt werden muss, zum Beispiel, wenn es aufgrund einer Erkrankung nicht abhusten kann, beatmet und/oder Tracheotomiert ist.

Wozu dient die Sekretabsaugung?

Die Sekretabsaugung ist erforderlich, um Infektionen durch sich ansammelndes Sekret zu vermeiden, da dieses die Bildung und Vermehrung von Bakterien oder Viren begünstigt. Im Normalfall wird das Sekret abgehustet, dies kann sowohl bei einer Frühgeburt als auch bei verschiedenen Erkrankungen oder Behinderungen gehemmt oder gar unmöglich sein. Desweiteren dient das Absaugen dazu, Erstickungen oder Aspirationen vorzubeugen, zu vermeiden oder auch zu beheben.

Welches Absauggerät ist das richtige?

Es gibt stationäre und mobile Absauggeräte, für eine genauere Übersicht und technische Details gibt es hier einige Beispiele:

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Es ist immer zu empfehlen, ein mobiles Absauggerät als Zweitgerät für Notfälle zu besitzen. Bei allen möglichen Gründen, die es für eine notwendige endotracheale Absaugung gibt ist es in der Regel so, dass die Möglichkeit des Absaugens lebensnotwendig ist. Fällt nun plötzlich das Gerät durch einen technischen Defekt aus, kann schnell eine nicht zu beherrschende Notfallsituation eintreten, die das hinzuziehen eines Rettungswagens/NEF oder gar einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen kann, da diese Geräte in der Realität nicht immer sofort auf Lager und überall verfügbar sind! Krankenkassen und Genehmigungsverfahren geben hier ihr übriges.

Um auch einer Notfallsituation bei einem Stromausfall vorbeugen zu können, sollte mindestens eines der Geräte die Möglichkeit bieten, auf Akkuleistung umzustellen.

Ergänzend zum Absauggerät sind unter anderem Absaugkatheter nötig. Diese gibt es in verschiedenen sogenannten Charrières (CH), die auf den jeweiligen Patient, respektive die Trachealkanüle abgestimmt sein müssen. Charrière ist hier die Bezeichnung für den Außendurchmesser. Dieser Begriff der Größenzuordnung findet sich auch beispielsweise bei Magensonden wieder.

 

Woher bekomme ich ein Absauggerät?

In der Regel ist es bei gesetzlich versicherten Patienten so, dass der behandelnde Arzt ein Absauggerät verordnet und dies dann als Hilfsmittel durch die zuständige Krankenkasse genehmigt werden muss. Beziehen kann man Absauggeräte bei verschiedenen Sanitätshäusern oder Firmen, die sich auf die Versorgung von Beatmeten und trachetomierten Patienten spezialisiert haben. Oft bieten diese Firmen auch einen kostenlosen beratenden Service an und übernehmen die Abwicklung mit Hausarzt (oder anderem behandelnden Facharzt) und der Krankenkasse.

Mona

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